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Neue staatliche Beihilfen für Strom und Erdgas ab August 2026

Ab dem 1. August 2026 treten neue Unterstützungsmaßnahmen des von der Regierung im Rahmen des Tripartite-Abkommens vom 8. Juni 2026 beschlossenen Resilienzpakets (Resilienzpak) in Kraft. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Auswirkungen der Energiekosten auf die Haushalte abzufedern und deren Kaufkraft zu erhalten.

Damit unsere Kunden sofort von diesen Beihilfen profitieren können, wird SUDenergie die Zuschüsse ab August automatisch auf die monatlichen Abschlagszahlungen und Abrechnungen anwenden.

Erdgas:

Kunden mit einem Gaszähler, dessen maximale Durchflussleistung unter 65 m³/h liegt (Zählertypen G4 bis G40), erhalten eine Beihilfe von 0,1389 € pro Nm³ ohne MwSt., beziehungsweise 0,15 € pro Nm³ inklusive MwSt. 

Der Betrag wird auf den Rechnungen unter der Bezeichnung “contribution étatique” (staatlicher Beitrag) ausgewiesen.

Mehr erfahren auf subvention-gaz.lu

Strom:

Kunden der Kategorie A des Ausgleichsmechanismus (Jahresverbrauch unter 25.000 kWh) erhalten eine Beihilfe von 0,04 € pro kWh inklusive MwSt., beziehungsweise 0,0371 € pro kWh ohne MwSt.

Diese Unterstützung wird in Form eines negativen Beitrags zum Ausgleichsmechanismus gewährt und entsprechend auf den Rechnungen ausgewiesen.

Mehr erfahren auf subvention-electricite.lu

Beide Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2026.